Rückruf auf Rewe und Edeka ausgeweitet: Gefahr durch Splitter in Soße

Nach Aldi sind nun auch Rewe und Edeka von einem Rückruf betroffen. In einem beliebten Käse-Dip wurden gefährliche Fremdkörper gefunden.

Dortmund – Nachos mit Käsesoße, was kann es abends auf dem Sofa schöneres geben? Die Kombination bringt Kino-Feeling in die eigenen vier Wände. Doch Fans von Käse-Dip sollten aktuell gut aufpassen. Nach Aldi sind nun noch weitere Supermärkte von einem Rückruf der cremigen Käsesoße betroffen.

Rückruf bei Rewe, Edeka und Aldi: Käse-Dip enthält gefährliche Fremdkörper

Erst vor wenigen Tagen (25. Juni) hatte Aldi seine Kunden über den Dip-Rückruf informiert. In einer Käsesoße der „NV Snack Food Poco Loco“ wurden Glassplitter gefunden. Das Problem: Der Hersteller produziert die Soßen nicht nur für Aldi, sondern auch für andere Supermärkte wie Rewe oder Edeka – allerdings mit anderem Namen.

Die MBG Foodservice GmbH, die den Käse-Dip der belgischen Firma vertreibt, hatte daher nun – wenige Tage später – darüber informiert, dass der Rückruf ausgeweitet wurde. Auch die Soße „Henderson and Sons Dip Cheese“ muss aus dem Verkauf genommen werden. Die Marke gibt es unter anderem bei Rewe und Edeka zu kaufen.

Rückruf bei Rewe und Edeka: Diese Käsesoße ist von der Warnung betroffen

In einer Mitteilung der MBG Foodservice GmbH mit Sitz in Paderborn (NRW) heißt es, man rufe den Käse-Dip aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes zurück. Es bestehe der Verdacht, dass in einzelnen Gläsern Glassplitter enthalten sein könnten. Konkret handelt es sich um folgende Soße:

Artikel: Henderson and Sons Dip Cheese

Inhalt: 12 x 300 g

GTIN Glas: 4053 0910 8321 2

Mindesthaltbarkeitsdatum 30.11.2022

Uhrzeit: 23:30 – 23:42

Lieferant: MBG Foodservice GmbH

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Dieser Käse-Dip ist aktuell von einem Rückruf betroffen. Kunden sollten die Warnung ernst nehmen.

© MBG Foodservice GmbH

Das Unternehmen gab an, dass weitere Produkte mit anderen Mindesthaltbarkeitsdaten und Uhrzeiten nicht von dem Rückruf betroffen seien. Der Käse-Dip, der möglicherweise Fremdkörper enthält, wurde im Zeitraum 8. bis 12. April 2021 an die einzelnen Filialen ausgeliefert (mehr Rückrufe bei RUHR24).

Deutschlandweiter Rückruf: Käse-Dip von Rewe kann zur Gefahr werden

Ähnlich wie bei dem Dip von Aldi, kann bei der Käsesoße „Henderson and Sons Dip Cheese“ nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund von Fehlern bei der Produktion Glassplitter in einzelne Gläser geraten sind. Der Lieferant gibt an, alle Einzel- und Großhändler bereits informiert zu haben, damit diese die Soße aus dem Verkauf nehmen.

Laut dem Bundesamt für Verbraucherschutz wurde der Dip fast deutschlandweit verkauft. Rewe- und Edeka-Filialen in folgenden Bundesländern könnten daher von dem Rückruf betroffen sein: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen.

Rückrufe häufen sich in Deutschland: Das ist der Grund

Der Rückruf der Käsesoße ist aktuell nicht der einzige, von dem Rewe und Edeka betroffen sind. Die Supermärkte informierten kürzlich darüber, ein Sojamehl aus dem Verkauf nehmen* zu müssen. Darüber berichtete Merkur.de*. Und auch Lidl warnt derzeit wegen verunreinigten Fertigprodukten.

Dass Rückrufe sich in letzter Zeit häufen, liegt jedoch nicht etwa an minderer Qualität, sondern vielmehr daran, dass Hersteller schlicht noch stärker als früher in der Pflicht stehen, Kontrollen durchzuführen. Daher kann alles Mögliche von einem Rückruf betroffen sein: Sei es Tierfutter, Spielzeug oder Schuhe.

Fremdkörper in Käsesoße kann gefährliche Folgen für den Kunden haben

Kunden, die die Käsesoße gekauft haben, sollten den Rückruf unbedingt ernst nehmen und den Dip auf keinen Fall essen. Fremdkörper, wie Metall-, Holz- oder Plastiksplitter sowie Glasscherben, können gefährliche Verletzungen beim Verzehr verursachen. Unter anderem kann es zu Verletzungen im Mund- und Rachenraum, aber auch zu inneren Blutungen kommen.

Wie bei Rückrufen üblich können betroffene Kunden den Dip dort zurückgeben, wo sie die Soße gekauft haben. Auch ohne Vorlage des Kassenbons sollten sie das Geld zurückbekommen. *Merkur ist Teil des Redaktionsnetzwerks von IPPEN.MEDIA.

Rubriklistenbild: © Rewe, Edeka; Collage: RUHR24