Corona-Testpflicht an Schulen: Fragen und Antworten im

Aktualisiert: 09.04.2021 - 11:01

Ab kommenden Montag, 12. April gilt eine Corona-Testpflicht in allen bayerischen Schulen. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten für Schüler, Eltern und Lehrer im Überblick.

Foto: Shutterstock

Das gilt ab Montag an den Schulen im Freistaat

Am Mittwoch, 7. April, hat sich das bayerische Kabinett getroffen, um über die weiteren Corona-Maßnahmen im Freistaat zu beraten. Ein neuer Beschluss: Die generelle Corona-Testpflicht an allen Schulen. Wie das genau ablaufen wird und was Eltern, Schüler und Lehrer beachten müssen, erfährst du hier:

Wer muss sich an Schulen testen lassen und wie häufig?

Wer am Präsenzunterricht teilnehmen will, muss sich mindestens zweimal pro Woche testen lassen. Das gilt nicht nur für alle Schüler, sondern auch für Lehrer, Sekretärinnen, Hausmeister und weitere Mitarbeiter der Schulen. Die Testpflicht ist unabhängig vom jeweiligen Inzidenzwert.

Wie laufen die Corona-Tests an den Schulen ab?

Lehrkräfte und Schüler dürfen nur mit einem negativen Testergebnis am Präsenzunterricht teilnehmen. Wer den Test verweigert oder in Quarantäne muss, erhält Distanzunterricht.

Die Corona-Tests werden unter Aufsicht einer Lehrkraft in Form eines Corona-Selbsttests durchgeführt. Wenn sich Schüler oder Lehrer entscheiden zu Hause einen Test zu machen, darf es nur ein

Corona-Schnelltest oder ein PCR-Test

Corona-Testpflicht an Schulen: Fragen und Antworten im

sein. Dieser kann zum Beispiel kostenlos in vielen Testzentren oder Apotheken gemacht werden. Ein mitgebrachter Selbsttest von zu Hause ist ungültig. Das Testergebnis darf höchstens 48 Stunden alt sein.

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Und was passiert, wenn jemand ein positives Ergebnis hat?

Der oder die Betroffene muss sich «absondern», wie es im Behördendeutsch heißt - also zunächst in einem anderen Raum isoliert und - sofern möglich - von den Erziehungsberechtigten abgeholt oder nach Hause geschickt werden. Da ein positiver Selbsttest wegen der Fehlerquote nicht zwingend eine Infektion bedeutet, soll im Anschluss ein PCR-Test gemacht werden. Die negativ getesteten Klassenkameraden können im Normalfall vorerst weiter am Unterricht teilnehmen.

Wie kommen die Tests an die Schulen?

Die Schulen bekommen die Tests von ihren Kreisverwaltungsbehörden zur Verfügung gestellt. Nach Angaben von Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) hat der Freistaat einen ausreichenden Vorrat, der je nach Verbrauch - dieser wird mit der Infektionslage und dem dadurch vorgegebenen Unterrichtsmodell schwanken - wieder aufgefüllt wird. Mitte der Woche hatten laut Piazolo nur einige Berufsschulen noch nicht genügend Testkits bekommen, dies sollte aber bis zum Schulstart am Montag nachgeholt werden.

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Wann werden die Tests gemacht und wie schnell kommt das Ergebnis?

Die Selbsttests sollen im Regelfall unmittelbar zu Beginn des Unterrichtstages im Klassenzimmer durchgeführt werden. Der Test selbst benötigt etwa 5 Minuten, nach weiteren 15 Minuten Wartezeit kann das Ergebnis abgelesen werden.

Welche Auswirkungen hat der Inzidenzwert auf die Unterrichtsform?

Bei einer Inzidenz von unter 50 gibt es für alle Grundschüler Präsenzunterricht und für den Rest Wechselunterricht.

Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 sind alle Schüler im Wechselunterricht.

Bei einer Inzidenz über 100 gilt für alle Schüler Distanzunterricht. Ausnahmen gibt es für Abschlussklassen, sowie die 4. und 11. Klassen. Diese befinden sich dann im Wechselunterricht.