Welche Impfungen können in der Schwangerschaft stattfinden und welche nicht?

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Impfungen in der Schwangerschaft

Impfung gegen Grippe (Influenza) in der Schwangerschaft

Impfung gegen HPV

Welche Impfungen können in der Schwangerschaft stattfinden und welche nicht?

In der Schwangerschaft sollte „

so wenig wie möglich, aber so viel wie nötig

" geimpft werden. Einige Impfungen (z.B. Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Hepatitis A und B) sind in diesem Zeitraum durchführbar oder sogar

ausdrücklich für Schwangere empfohlen (z.B. die Grippe-Impfung oder bei fehlendem Hepatitis B-Schutz eine entsprechende Hepatitis B-Grundimmunisierung

). Andererseits sind

Impfungen mit Lebendimpfstoffen (z. B. Masern, Mumps, Röteln und Windpocken) in der Schwangerschaft nicht erlaubt

. Eine versehentliche Lebendimpfung in oder kurz vor einer Schwangerschaft stellt jedoch keinesfalls eine Indikation zum Schwangerschaftsabbruch dar. Frauen mit Kinderwunsch sollten bereits vor einer Schwangerschaft ihren Impfstatus überprüfen lassen und den Frauenarzt darauf ansprechen.

Da in der Schwangerschaft sehr schwere Grippeverläufe auftreten können, hat die STIKO die

Influenza-Impfung explizit für Schwangere empfohlen

.

Die STIKO empfiehlt zudem die Schutzimpfung gegen Keuchhusten (Pertussis) für Frauen in der Schwangerschaft

. Diese explizite Impfempfehlung im Zeitraum der Schwangerschaft hat das Ziel, die Zahl der Infektionen, Krankenhausaufenthalte und Todesfälle bei Neugeborenen und Säuglingen zu verringern, die durch das Bakterium Bordetella pertussis verursacht werden. Zur Hepatitis B-Impfung ungeschützter Schwangerer wird in der 2014 erschienenen Leitlinie „Labordiagnostik schwangerschaftsrelevanter Virusinfektionen" geraten.

Totimpfstoffe sind in der Schwangerschaft bei Notwendigkeit erlaubt. Dennoch sollte man nur dringend notwendige Impfungen (z.B. die Grippe-Impfung bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung) in den ersten 13 Wochen einer Schwangerschaft vornehmen. Diese Empfehlung gilt vor dem Hintergrund, dass die in der Frühschwangerschaft häufigen spontanen Fehlgeburten fälschlicherweise mit der Impfung in Zusammenhang gebracht werden könnten und so im Einzelfall für die Betroffenen eine besondere psychische Belastung darstellen könnten. Der Arzt sollte in jedem Fall von der Schwangerschaft informiert werden, um das Nutzen-Risiko-Verhältnis einer anstehenden Impfung abwägen zu können.

Bei den Impfempfehlungen spielt auch die Überlegung eine Rolle, die Neugeborenen, die selbst noch nicht immunisiert werden können, vor einer Ansteckung mit Infektionskrankheiten zu schützen. Mütterliche Antikörper, die durch eine frühere Erkrankung oder Schutzimpfungen erworben wurden, können über die Plazenta an das ungeborene Kind weitergegeben werden. Der Säugling erhält dadurch in den ersten Wochen bis Monaten nach der Geburt eine gewisse Immunität gegen eine Infektion. Diese so genannte Leihimmunität oder auch „Nestschutz" genannt, hält je nach Krankheitserreger unterschiedlich lange an.

Erlaubte Impfungen während der Schwangerschaft

Impfungen mit Totimpfstoffen sind während einer Schwangerschaft möglich, eine Schwangerschaft stellt keine Kontraindikation dar. Bei den meisten dieser Impfungen ist im Einzelfall zu entscheiden, ob die Verabreichung des Impfstoffes auch notwendig ist (etwa weil die Schwangere Kontakt mit infizierten Tieren/Personen hat oder eine Reise in Gebiete mit hohem Ansteckungsrisiko plant). Aufschiebbare Impfungen sollten in die Zeit des Wochenbettes verlegt werden, wobei - mit einziger Ausnahme der Gelbfieberimpfung -das Stillen keine Kontraindikation für irgendeine Impfung darstellt.

Influenza (Grippe)

– explizit empfohlen!

Die Grippe-Impfung wird allen Schwangeren ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel (2. Trimenon) und bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens bereits ab dem ersten Schwangerschaftsdrittel (1. Trimenon) dringend empfohlen. Alle Kontaktpersonen von Neugeborenen sollten geschützt sein. Impfung muss grundsätzlich jedes Jahr vor Beginn der Grippesaison aufgefrischt werden.

Pertussis (Keuchhusten)

– explizit empfohlen!

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Schwangeren einmalig eine Impfung gegen Keuchhusten (Pertussis) im letzten Schwangerschaftsdrittel ab der 28. Schwangerschaftswoche. Besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt, sollte die Impfung vorgezogen werden und schon im zweiten Schwangerschaftsdrittel erfolgen. Dabei soll die Schutzimpfung unabhängig davon erfolgen, wann zuletzt eine Impfung gegen Keuchhusten durchgeführt wurde. Der Impfschutz soll zudem in jeder Schwangerschaft erneut wahrgenommen werden. Die Schutzimpfung gegen Pertussis wird mit einem Kombinationsimpfstoff durchgeführt, der auch gegen Diphtherie und Tetanus schützt (Tdap-Kombinations-impfstoff). Die Tdap-Impfung gilt in der Schwangerschaft als sicher.

Tetanus (Wundstarrkrampf)

Alle 10 Jahre Auffrischimpfung. Falls die letzte Auffrischimpfung länger als 10 Jahre zurückliegt, sollte in der Schwangerschaft geimpft werden - stets als Kombinationsimpfung auch gegen Diphtherie und Keuchhusten.

Diphtherie (Injektionsimpfstoff)

Auffrischimpfung alle 10 Jahre; unbedingt vor einer Schwangerschaft zu kontrollieren. Die Impfung ist in der Schwangerschaft erlaubt. Auch diese Impfung wird als Kombinationsimpfung gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten

Hepatitis A (Reiseimpfung)

Impfung nur bei Reisen in Infektionsgebiete, häufigem Verzehr von Muscheln und Meeresfrüchten oder beruflichem Kontakt mit Ausscheidungen. Impfung in der Schwangerschaft möglich, wenn ein besonderes Risiko besteht (Reisen).

Hepatitis B

Falls eine Grundimmunisierung vorhanden ist, muss vor einer Schwangerschaft nicht aufgefrischt werden. Impfung sollte auch in der Schwangerschaft erfolgen, falls die Schwangere noch keinen Schutz davor hat.

FSME (Zecken-Enzephalitis, ggf. Reiseimpfung)

Empfohlen bei Aufenthalt in Risikogebieten (FSME-Risikogebiete in Deutschland); Auffrischung alle drei Jahre; falls notwendig, ist die Impfung auch in der Schwangerschaft möglich.

Poliomyelitis (Kinderlähmung)

Auffrischimpfung bei erhöhtem Infektionsrisiko (z.B. Reisen) empfehlenswert. Als Totimpfstoff in der Schwangerschaft unbedenklich, jedoch sollte eine Impfung nur bei dringender Notwendigkeit durchgeführt werden, z.B. ungeimpfte Schwangere mit potentieller Gefährdung durch unabwendbare Reisenotwendigkeit in Gefährdungsgebiet oder Kontakt zu Personen aus Risikogebieten.

Meningokokken C

Einmalige Impfung reicht; vermutlich lebenslange Immunität. Jeder Jugendliche erhält diese Impfung bis zum 18. Lebensjahr. Nachimpfen nur bei unumgänglichen Reisen in Risikogebiete - mit Vierfachimpfstoff gegen die Meningitis-Erregertypen A, C, W135 und Y

Pneumokokken

Die Impfung wird bei verschiedenen chronischen Erkrankungen der inneren Organe, bei Diabetes und Immungeschwächten empfohlen. Die Impfung ist nur bei Vorerkrankungen notwendig, die das Immunsystem beeinträchtigen. Es ist sinnvoll, in einer solchen Situation alle notwendigen Impfungen vor einer geplanten Schwangerschaft abzuschließen.

Tollwut (Reiseimpfung)

Nach einer dreimaligen Grundimmunisierung ist ein Nachimpfen nicht erforderlich. Falls während der Schwangerschaft ein Kontakt oder Biss durch ein tollwutkrankes Tier nicht ausgeschlossen werden kann, müssen sofort sämtliche Maßnahmen der passiven Immunisierung (Immunglobuline) und ggf. auch aktive Immunisierung nach WHO-Schema vorgenommen werden. Ohne diese Maßnahmen verläuft die Krankheit tödlich, sobald die ersten Symptome aufgetreten sind.

Typhus (Reiseimpfung)

Die Impfung schützt nur 60% der Geimpften, die Immunität geht nach drei Jahren wieder verloren. Nachimpfung vor jedem Aufenthalt in Risikogebieten. Falls eine Reise in ein Typhus-Risikogebiet während der Schwangerschaft unumgänglich ist, kann auch während der Schwangerschaft geimpft werden.

HPV-Impfung (Humane Papillomviren)

Als Totimpfstoff in der Schwangerschaft unbedenklich, jedoch sollte eine begonnene Grundimmunisierung während der Schwangerschaft unterbrochen werden. Impfung wird als Standardimpfung im Alter von 9- 14 Jahren von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt. Sie sollte so früh wie möglich und am besten vor den ersten sexuellen Kontakten erfolgt sein. Ob irgendwann eine Auffrischung erforderlich wird, ist noch nicht bekannt.

Japanische Enzephalitis (Reiseimpfung)

Ungeimpfte Schwangere sollten Länder mit Infektionsrisiko meiden. Bei Schwangeren und stillenden Frauen müssen Nutzen und Risiken der Schutzimpfung sorgfältig abgewogen werden, da nur begrenzte Daten zur Anwendung bei Schwangeren vorliegen.

Nicht angeratene (kontraindizierte) Impfungen in der Schwangerschaft

Impfungen mit Lebendimpfstoffen (z.B. gegen Röteln, Masern-Mumps-Röteln (MMR) oder Varizellen) sind aus theoretischen Überlegungen in der Schwangerschaft grundsätzlich nicht angeraten (kontraindiziert). Nach einer erfolgten Impfung mit einem Lebendimpfstoff sollte eine Schwangerschaft für 1 Monat vermieden werden (sichere Verhütung). Allerdings weiß man heute, dass eine versehentlich kurz vor oder in einer Schwangerschaft gegebene Impfung niemals eine Gefährdung für die Schwangere oder deren Ungeborenes dargestellt hat.

Masern

Alle Personen sollten durch zweimalige Masern-Mumps-Rötelnimpfung lebenslang geschützt sein. Frauen mit Kinderwunsch müssen vor der Schwangerschaft geimpft werden. Als Lebendimpfstoff in der Schwangerschaft nicht erlaubt. Auffrischungen sind nicht erforderlich.

Mumps

Wenn die Immunisierung mit 2 Impfungen in der Kindheit vollständig war, muss vor einer Schwangerschaft nicht geimpft werden. Sonst vor der Schwangerschaft für die Komplettierung der 2 Impfungen sorgen. Die Impfung sollte nicht in der Schwangerschaft stattfinden, da es sich um einen Lebendimpfstoff handelt.

Röteln

Falls die Impfung als Kind nicht vollständig war oder der Impfstatus unklar ist, sollte unbedingt vor Beginn der Schwangerschaft geimpft werden. Jede Schwangere sollte über zwei dokumentierte Impfungen im Impfausweis verfügen. Die Impfung sollte nicht in der Schwangerschaft stattfinden, da es sich um einen Lebendimpfstoff handelt.

Varizellen (Windpocken)

Bei jeder gebärfähigen Frau sollte der Schutz vor einer Varizellen-Infektion durch einen Antikörpertest bestätigt werden. Falls keine Antikörper gefunden werden, sollte unbedingt vor Beginn der Schwangerschaft zweimal mit einem Abstand von mindestens 4 Wochen geimpft werden. Die Impfung sollte nicht in der Schwangerschaft stattfinden, da es sich um einen Lebendimpfstoff handelt.

Gelbfieber (Reiseimpfung)

Nur vor Reisen in Risikogebiete. Wenn eine solche Reise während der Schwangerschaft unumgänglich ist, sollte die Impfung vor der Schwangerschaft abgeschlossen sein. Eine einmalige Gelbfieberimpfung hält lebenslang und braucht niemals mehr aufgefrischt zu werden. Ungeimpfte Schwangere sollten Länder mit Gelbfieberrisiko meiden. Ist eine Reise in ein Gefährdungsgebiet dringend erforderlich, kann entweder eine Impfbefreiung (Exemption Certificate, in englischer oder französischer Sprache) vom Arzt ausgestellt werden oder bei großer Infektionsgefahr auch in der Schwangerschaft geimpft werden. Eine Erkrankung an Gelbfieber wäre sicherlich das größere Übel.

Cholera (Reiseimpfung)

Die Choleragefährdung ist bei touristischen Reisen unter guten Hygieneverhältnissen gering. Es besteht aber eine Infektionsgefahr besonders bei Reisen und Einsätzen in Hochrisiko-Arealen. Schwangere sollten Reisen in gefährdete Gebiete grundsätzlich meiden. Die Impfung bietet nur einen 60-85%igen Schutz; sie sollte nur zusätzlich zu sorgfältigen Hygienemaßnahmen durchgeführt werden. Der Impfschutz hält nur 6 Monate an.

Eine versehentliche Impfung in oder kurz vor einer Schwangerschaft mit Lebendimpfstoffen führt nicht zu Komplikationen und stellt keinesfalls eine Indikation zum Schwangerschaftsabbruch dar. Bei vielen hundert dokumentierten Impfungen, die kurz vor bzw. während einer Schwangerschaft erfolgten, wurde weltweit kein erhöhtes Risiko für Fehlbildungen festgestellt.

Infektionserkrankungen während der Schwangerschaft möglichst vermeiden

Eine Reihe von Krankheitserregern ist in der Lage, die Entwicklung des Ungeborenen zu beeinträchtigen. Grundsätzlich sollte sich eine schwangere Frau von Menschen mit ansteckenden Krankheiten oder Symptomen wie hohem Fieber fernhalten. Besonders, wenn die eigentliche Erkrankung nicht bekannt ist, besteht Grund zur Vorsicht. Die Wahrscheinlichkeit ist zwar hoch, dass es sich „nur" um eine Erkältung handelt. Dies ist für Schwangere und ihr Ungeborenes in den allermeisten Fällen harmlos. Doch es gibt auch Hinweise, dass bei Müttern, die in der Frühschwangerschaft über längere Zeit hohes Fieber hatten, die Fehlbildungsrate leicht erhöht ist. Weiterhin werden durch Fieber Wehen ausgelöst. Schützen Sie sich deshalb soweit möglich vor einer Ansteckung und stärken Sie durch eine gesunde Lebensführung Ihre Abwehrkräfte. Und abschließend nochmals: Lassen Sie vor der Schwangerschaft den Impfausweis überprüfen und alle Impflücken schließen.

Quellen

www.rki.de

www.bvf.de Tabelle: Erkrankungen, Sicherheit der Impfung und Risiken einer Impfung während der Schwangerschaft. (BVF 2015)

Leitlinie: Labordiagnostik schwangerschaftsrelevanter Virusinfektionen

Autor/Autoren: äin-red

Fachliche Unterstützung: Dr. med. Michael Wojcinski

Letzte Bearbeitung: 23.03.2018