Trinkwasser richtig abkochen: Das sollte man beachten

Vor dem Trinken, vor dem Zähneputzen oder vor der Zubereitung von Lebensmitteln: Wenn das Leitungswasser verunreinigt ist und schädliche Substanzen enthält, gilt meist ein Abkochgebot. Derzeit müssen sich rund 150.000 Menschen in Mittelfranken daran halten.

Durch die starken Unwetter und Überschwemmungen der letzten Tage und Wochen ist das Trinkwasser verunreinigt worden. Es wurden zu viele E. coli-Bakterien darin nachgewiesen. Doch worauf muss man beim Abkochen achten? Und warum ist das überhaupt wichtig?

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Warum das Wasserabkochen wichtig ist

E. coli-Bakterien kommen unter anderem im menschlichen Darm vor. Wenn sie über das Trinkwasser in den Körper gelangen, lösen sie oft gar keine Symptome aus. Wenn das Wasser jedoch stark verunreinigt ist, können die Bakterien Durchfall, Übelkeit und andere Erkrankungen verursachen. Gesundheitlich besonders gefährdet sind Säuglinge, Kleinkinder und immungeschwächte Menschen. Bei ihnen kann schon eine geringe Bakterienanzahl Erkrankungen auslösen.

Auch bei offenen Wunden kann verunreinigtes Wasser gefährlich werden: Gelangen E. coli-Bakterien über Wunden in die Blutbahn, dann können sie Infektionen auslösen. Eine offene Wunde sollte also keinesfalls mit verunreinigtem Wasser gereinigt werden.

Was man beim Wasserabkochen beachten sollte

Um sicherzustellen, dass weitestgehend alle Keime abgetötet werden, sollte das Wasser einmal sprudelnd aufkochen und dann für mindestens zehn Minuten abkühlen. Anschließend kann das Wasser ohne Bedenken verwendet werden – auch für Säuglinge, Kleinkinder und immungeschwächte Personen. Länger als einen Tag sollte man das Wasser jedoch nicht stehen lassen, ansonsten kann es wieder verkeimen.

Für den Kaffee aus der Kaffeemaschine muss man das Wasser allerdings nicht extra abkochen. Voraussetzung dafür ist, dass das Wasser aus dem Wasserhahn dort auf mindestens 82 Grad Celsius erhitzt wird, weil dann die Keime in der Regel zuverlässig abgetötet werden.

Kann man trotz Abkochgebot duschen?

Zur Körperpflege kann das Leitungswasser auch ohne vorheriges Abkochen genutzt werden, weil nur beim Trinken Gefahr besteht. Das bedeutet: Duschen oder Haarewaschen ist trotz Wasser-Abkochgebot kein Problem. Das Wasser sollte aber keinesfalls verschluckt werden. Fürs Zähneputzen darf deshalb nur abgekochtes Wasser verwendet werden. Da es bei offenen Wunden zu Infektionen kommen kann, sollte man sie beim Duschen mit wasserundurchlässigen Pflastern abdecken.

Was für das Wäschewaschen und Spülen gilt

Trotz Abkoch-Gebot kann man die Waschmaschine und den Geschirrspüler bedenkenlos benutzen. Dabei sollte man jedoch darauf achten, dass die Waschmaschine auf mindestens 40 Grad Celsius läuft. Der Geschirrspüler sollte mindestens eine Temperatur von 60 Grad Celsius erreichen.

Arbeitsgeräte oder Räume, die hygienisch sensibel sind, können zwar weiterhin mit Leitungswasser gereinigt werden. Aber nur, wenn man kritische Stellen anschließend desinfiziert.

Können Haustiere nicht abgekochtes Wasser trinken?

Für Haustiere muss das Trinkwasser nicht abgekocht werden. Sie haben normalerweise ein robustes Immunsystem und trinken auch Wasser aus Pfützen oder Flüssen, das keine Trinkwasserqualität hat. Im Normalfall macht das verunreinigte Wasser Tieren nichts aus.